Eine interessante Beschreibung des Alltags im fürstbischöflichen Birseck stammt von Hans Berner. Sie ist 1994 im Verlag des Kantons Basel-Landschaft erschienen. Anschaulich wird geschildert, wie vielschichtig verwoben, bürokratisch und keineswegs intrigenfrei sich das komplexe Zusammenwirken im Alltag des fürstbischöflichen Birseck gestaltete. Gleichzeitig wird deutlich, dass die alte Zeit im noch sehr kleinen Arlesheim nicht ohne Migrations- und andere Zivilisationsprobleme war, die uns heute noch immer beschäftigen. Das nachfolgende Beispiel findet sich auf Seiten 294ff. des sehr empfehlenswerten Buches.
Hans Berner: Gemeinden und Obrigkeit im fürstbischöflichen Birseck. Herrschaftsverhältnisse zwischen Konflikt und Konsens, Liestal: Verlag des Kantons Basel-Landschaft 1994 (Quellen und Forschungen 45)
Die bischöfliche Regierung konnte sich nicht darauf verlassen, dass die Gemeinden es widerspruchslos hinnahmen, wenn gegen ihren Willen Neubürger und Hintersassen aufgenommen wurden. Gemeindlicher Unmut äusserte sich einerseits auf dem "offiziellen" Weg über Supplikationen, nahm aber unter Umständen auch gewaltsame Formen an: Am 8. Dezember 1744 legte der Birsecker Amtsschreiber in der üblichen Weise der Gemeinde das an den Bischof gerichtete Gesuch des Johann Georg Blum, Bediensteter eines Domherren in Arlesheim, um Aufnahme ins dortige Bürgerrecht vor. Blum hate sich mit der einzigen Tochter des vermögenden Schmiedes Konrad Schaulin verlobt. Die Gemeindeversammlung lehnte - mit unbekanntem Stimmenverhältnis - die Aufnahme Blums ab und unterstrich die Ernsthaftigkeit ihres Beschlusses mit einer Supplikation, die von zwei Delegierten der Gemeinde nach Pruntrut gebracht wurde. Die geringen Kornerträge im Bann Arlesheim, die grosse Zahl der Hintersassen (auf 74 Bürger 14 Hintersassen-"Hausväter"), die beengten Wohnverhältnisse (angeblich 2-3 Haushalte pro Haus), Holzmangel, Häufung von Felddiebstählen, Angst der eingesessenen Bürger von Vedrängung durch Neubürger - all dies waren Argumente, die die Ablehnung Blums begründen sollten. (... Die Gemeinde erhob) Klagen auch gegen den Schmied Konrad Schaulin, der vor seinem Haus auf Allmendsboden einen Nussbaum gepflanzt und diesen trotz eines Spruchs des Gescheids nicht entfernt hatte. Einige "böse Buben", vielleicht zusätzlich erbittert über Schaulins Ausspruch, kein Bürgersohn werde seine Tochter zur Frau bekommen, hätten daraufhin den Baum entrindet und auch das Haus Schaulins angegriffen. Um das Ärgernis zu beseitigen, liess die Gemeinde den Baum durch den Bannwart fällen, wozu sie sich berechtigt fühlte, weil der Baum angeblich auf Allmendboden stand. (...) Die bischöfliche Regierung zeigte sich höchst aufgebracht über die Vorgänge in Arlesheim, und zwar nicht nur über die Aktionen gegen Schaulin, sondern auch über die Respektosigkeit des Meiers: Im Zusammenhang mit einem weiteren Aufnahmegesuch ins Bürgerrecht - es handelte sich um einen Bediensteten des Domkapitels, der sich mit einer Bürgerstochter verheiraten wollte - habe der Meier an einer Gemeindeversammlung höhnisch gesagt, künftig würden alle, die es verlangten, zu Bürgern gemacht. Dass der Amtsschreiber diese Bemerkung verschwiegen und damit den Meier gedeckt hatte, erregte zusätzlich den Unwillen des Bischofs. In seiner Rechtfertigung erklärte der Amtsschreiber den Vorfall ganz anders: die beiden aus Pruntrut zurückgekehrten Arlsheimer Delegierten hätten den Bescheid mitgebracht, diejenigen Hintersassen, die schon lange der Gemeinde Hintersassengeld bezahlten, sollten sich melden, damit der Bischof entscheiden könne, ob sie als Bürger aufgenommen würden. (...) Auch eine neuerliche Einvernahme von 14 Personen unter Eid brachte keine Klärung. Der Amtsschreiber wurde während einer Gemeindeversammlung darauf verwiesen, die Täter ausserhalb des Dorfes zu suchen: Schaulins Tochter habe auch anderweitige Liebesbekanntschaften gehabt, und die Verlobung mit Blum habe nun vielleicht Racheakte enttäuschter auswärtiger Liebhaber provoziert. (...) Kurz darauf verlieh der Bischof gleichsam demonstrativ drei Arlesheimer Hintersassen das Bürgerrecht, unter ihnen Johann Georg Blum.